Freiwilliges EngagementSelbstverwaltung und Ehrenamt
So viel Staat wie nötig, so viel Eigenverantwortung wie möglich. Das Prinzip der Selbstverwaltung im Handwerk.
Nicht die Regierung oder das Parlament entscheidet in erster Linie über die Belange der Handwerker, sondern sie selbst wählen aus ihren eigenen Reihen zum Beispiel die Vollversammlung der Handwerkskammer als ihre Interessenvertretung. Gleichzeitig sind staatliche Verwaltungsaufgaben, die das Handwerk betreffen, im Rahmen der Selbstverwaltung an die Handwerkskammer als rechtlich selbständige Organisation übertragen. Das macht eigenverantwortliches Gestalten möglich.
Praxisnähe erhalten
Das freiwillige Engagement ist das Rückgrat der Selbstverwaltung im Handwerk. Diese Struktur ist stabil und erfolgreich dank des freiwilligen Engagements von rund 1.500 Menschen, die sich täglich für das Hamburger Handwerk engagieren und über ihre eigenen Belange debattieren und entscheiden. Damit ist ein Höchstmaß an Praxisnähe garantiert.
Stark durch Erfahrungen auch von Migranten
Etwa jeder fünfte Betriebsinhaber im Hamburger Handwerk stammt heute aus einer Zuwandererfamilie. Das belegt eindrucksvoll, dass Migranten sich stark einbringen. Leider noch unterrepräsentiert sind sie jedoch in den ehrenamtlichen Tätigkeiten der Selbstverwaltung. Dies soll sich ändern. Die Handwerkskammer Hamburg möchte, dass sich Handwerker mit ausländischen Wurzeln beteiligen, denn sie sind vollwertige Vertreter des Hamburger Handwerks, der Wirtschaftsmacht von nebenan.
Das Parlament - die Vollversammlung
Die Vollversammlung ist das höchste Beschlussgremium der Handwerkskammer. 33 Mitglieder werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Zwei Drittel von ihnen sind Inhaber eines kammerzugehörigen Betriebes (Arbeitgebervertreter) und ein Drittel von ihnen sind Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die in einem Handwerksbetrieb arbeiten (Arbeitnehmervertreter). Die verschiedenen Gewerbegruppen sind nach einem in der Satzung der Handwerkskammer Hamburg bestimmten Schlüssel vertreten.
Die Arbeit der Handwerkskammer Hamburg als Selbstverwaltungsorganisation des Handwerks ist transparent. Die Sitzungen der Vollversammlung sind öffentlich, sodass interessierte Handwerker, Bürger und Pressevertreter anwesend sein können. Alle im Rahmen der einzelnen Sitzungen erstellten Unterlagen werden veröffentlicht.
Vorstand und Präsident
Das zentrale Entscheidungsgremium der Handwerkskammer ist der Vorstand. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden (Präsidenten), zwei Stellvertretern (Vizepräsidenten), von denen einer Arbeitnehmervertreter sein muss, und drei weiteren Mitgliedern, und zwar zwei Vertretern der selbständigen Gewerbetreibenden sowie einem Arbeitnehmervertreter.
Die Handwerkskammer wird durch den Präsidenten und den Hauptgeschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
Entscheidungsvorbereitung durch Ausschüsse
Zur Unterstützung der umzusetzenden Aufgaben richtet die Vollversammlung unterschiedliche Ausschüsse ein. Diese bearbeiten und bereiten Themen zur Entscheidung in der Vollversammlung vor. Die Ausschussmitglieder werden aus den Reihen der Vollversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt und sind ehrenamtlich tätig.